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Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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Top-Thema | 08.02.2010

Zastrow: Sachsen gehört an die Spitze Deutschlands

Die FDP will Sachsen zum modernsten Bundesland machen. "Wir wollen den Staat umbauen", erklärt FDP-Landes- und Fraktionschef Holger Zastrow  im Gespräch mit der BILD-Zeitung. "Als Sachse akzeptiere ich nicht, dass wir auf Dauer Bettler sind und am Tropf des Westens hängen. Wir gehören an die Spitze Deutschlands", betont Zastrow. In dem ausführlichen Interview äußert sich der Landesvorsitzende auch zur derzeitigen Kritik an der FDP, zur Zusammenarbeit mit der Union und zum neuen Versammlungsgesetz. ...mehr

Meldung | 08.02.2010

Staat darf sich nicht zum Hehler machen

Nach dem bekannt wurde, dass der Bundesregierung illegal beschaffte Kundendaten einer Schweizer Bank für rund 2,5 Millionen angeboten wurden, ist jetzt ein ähnlicher Vorgang aus Baden-Württemberg öffentlich geworden. Dazu erklärt Carsten ...mehr

Newsblog | 09.02.2010

Rückblick: Holger Zastrow zu Gast bei „Fakt ist…!“ im MDR

Sachsens FDP-Landes- und Fraktionschef Holger Zastrow war am Montag zu Gast bei "Fakt ist...!" im MDR. In der Sendung zum Thema "Wenn meiner Stadt das Geld ausgeht!" diskutierte er mit Knut Kreuch, dem Oberbürgermeister von Gotha, und mit Dr. Gerd Landsberg, dem ...mehr

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