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Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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Newsblog | 03.02.2010

Zastrow am Montag zu Gast bei "Fakt ist...!" im MDR

Der FDP-Landes- und Fraktionschef Holger Zastrow ist am Montag Gast in der Sendung "Fakt ist...!" um 22.05 Uhr im MDR. Das Thema der Talkrunde aus Erfurt lautet: "Steuern & Gebühren: Wer bezahlt, was alle nutzen?" Zastrow diskutiert unter anderem mit Dr. Gerd Landsberg, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, und mit Knut Kreuch, dem Oberbürgermeister von Gotha. "Steuersenkungen und Ausgabensenkung sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Das Eine geht nicht ohne das Andere. Wir müssen für die Zukunft entscheiden: Was kann der Staat noch leisten und wo muss er sich rausnehmen. Dabei gehört alles ohne Ausnahme auf den Prüfstand. Subventionen, Förderprogramme, freiwillige Leistungen und auch Sozialleistungen - Erbhöfe darf es nicht geben", sagte Zastrow im Vorfeld  der Sendung.

Weitere Informationen zur Sendung finden Sie hier.

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