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Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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Newsblog | 02.02.2010

Sternberg neuer Vorsitzender des Kreisverbandes Meißen

Jens Sternberg ist neuer Vorsitzender des Kreisverbandes Meißen. Mit großer Mehrheit wählten die Mitglieder den 41-jährigen Versicherungsmakler aus Radebeul am vergangenen Samstag auf einem Kreisparteitag an die Spitze. Sternberg stehen im Vorstand die Lommatzscher Bürgermeisterin Dr. Anita Maaß, der Vorsitzende der Meißner FDP-Stadtratsfraktion Martin Bahrmann und die Stauchitzerin Christel Prusseit als Stellvertreter zur Seite. Als Schatzmeisterin bestimmten die Parteimitglieder Anne Ritter. Der bisherige Kreischef Dr. Volkmar Kunze hatte auf dem Parteitag nicht erneut als Vorsitzender kandidiert. Der Meißner Kreisverband dankte Kunze für sein langjähriges Engagement in der örtlichen FDP.

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