| Datum | Veranstaltung |
|---|---|
| 07.09.2010 | Kreisvorstand der FDP Chemnitz in Chemnitz |
| 13.09.2010 | Liberaler Stammtisch der FDP Region Pirna in Pirna |
| 13.09.2010 | Treffen des FDP OV Dresden-Altstadt in Dresden |
| 17.09.2010 | Landesvorstand in Dresden |
| 20.09.2010 | Ortsverbandstreffen der FDP Heidenau in Heidenau |
FDP Sachsen
Kto.: 5363601
BLZ.: 870 700 24
Deutsche Bank
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Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Rückblick: Holger Zastrow zu Gast bei „Fakt ist…!“ im MDRSachsens FDP-Landes- und Fraktionschef Holger Zastrow war am Montag zu Gast bei "Fakt ist...!" im MDR. In der Sendung zum Thema "Wenn meiner Stadt das Geld ausgeht!" diskutierte er mit Knut Kreuch, dem Oberbürgermeister von Gotha, und mit Dr. Gerd Landsberg, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Zastrow forderte eine konsequente Aufgabenkritik in den Kommunen und sprach sich für weitere Entlastungen der Berufstätigen aus. "Wir dürfen nicht vergessen, dass es jemanden gibt, der all das erarbeitet, was dann die Politik, die öffentliche Hand wieder verteilt. Und das sind diejenigen, die einen normalen Job haben und mit ihrer ehrlichen Arbeit Steuern zahlen", betonte Zastrow.
Die komplette Sendung können Sie hier anschauen.