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Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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Plakate und Videos im Wahlkampf

Sie sind ohne Zweifel das sichtbare Zeichen für den Beginn der heißen Wahlkampfphase: Plakate. In der Vergangenheit hat sich die sächsische FDP durch besonders originelle Motive im Wahlkampf ausgezeichnet. Auch während des Landtagswahlkampfs haben wir wieder auf ausdrucksstarke Plakate sowie unverwechselbare TV- und Hörfunkspots gesetzt. Die Plakatmotive zur Bundestagswahl können Sie sich ebenfalls ansehen.

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