| Datum | Veranstaltung |
|---|---|
| 07.09.2010 | Kreisvorstand der FDP Chemnitz in Chemnitz |
| 13.09.2010 | Liberaler Stammtisch der FDP Region Pirna in Pirna |
| 13.09.2010 | Treffen des FDP OV Dresden-Altstadt in Dresden |
| 17.09.2010 | Landesvorstand in Dresden |
| 20.09.2010 | Ortsverbandstreffen der FDP Heidenau in Heidenau |
FDP Sachsen
Kto.: 5363601
BLZ.: 870 700 24
Deutsche Bank
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Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Staat darf sich nicht zum Hehler machenNach dem bekannt wurde, dass der Bundesregierung illegal beschaffte Kundendaten einer Schweizer Bank für rund 2,5 Millionen angeboten wurden, ist jetzt ein ähnlicher Vorgang aus Baden-Württemberg öffentlich geworden. Dazu erklärt Carsten Biesok, rechts- und datenschutzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Die Bundesregierung und die Länderegierungen müssen durch Kabinettsbeschlüsse klarstellen: Wir werden künftig keine Daten-CDs mehr kaufen. Durch die Bereitschaft, Daten-CDs für Millionenbeträge zu kaufen, stiftet die Regierung Bürger an, sich nach Paragraf 202a des Strafgesetzbuchs (Ausspähen von Daten) strafbar zu machen. Der Erwerb von gestohlenen Daten ist nicht akzeptabel und ein klarer Rechtsbruch. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Mit dem Erwerb der gestohlenen Daten machen sich der Bundesfinanzminister und seine Länderkollegen ebenfalls strafbar.
Mit dem neu bekanntgewordenen `unmoralischen Angebot´ an Baden-Württemberg wird endgültig klar, dass die leichtfertige Debatte der vergangenen Tage das völlig falsche Signal gesetzt hat. Hier droht ein Dammbruch. Die aufgerufenen `Preise´ für die Daten-CD und das bedenkenlose Zugreifenwollen des Bundesfinanzministers und seines NRW-Länderkollegen hat inzwischen zu weiterem Daten-Klau ermuntert. Damit muss Schluss sein.
Straf- und Steuerbehörden dürfen in einem Rechtsstaat nicht einfach in einer Bank Daten auf einen USB-Stick ziehen und dann auswerten. Daher darf der Staat sich diese Daten auch nicht durch die Bestechung seiner Bürger `besorgen´. Die Äußerung von Bundesfinanzminister Schäuble, das Bankgeheimnis sei aufgehoben, ist falsch und politisch vollkommen verfehlt.
Um es klarzustellen: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Einen Rechtsbruch allerdings mit einem anderen Rechtsbruch zu begegnen, stellt die Autorität des Rechtsstaates letztlich in Frage. Wir unterstützen deshalb die ablehnende Haltung des baden-württembergischen FDP-Justizministers Ulrich Goll. Der Staat darf sich nicht zum Hehler machen."