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Meldung | 08.02.2010

Grundgesetzänderung muss Zuständigkeitsstreit bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen beenden

Die Bundesarbeitsministerin und die CDU-Ministerpräsidenten der Länder haben sich in der vergangenen Nacht auf eine Grundgesetzänderung zu Gunsten des Fortbestandes der Jobcenter und damit der gemeinsamen Betreuung durch Arbeitsagentur und Kommunen geeinigt. Gleichzeitig soll die Zahl der Optionskommunen erhöht werden, die in eigener Verantwortung Langzeitarbeitslose betreuen. Dazu erklärt Torsten Herbst, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Wir begrüßen die Kurskorrektur der Union, denn eine verfassungsrechtlich saubere Lösung zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen ist überfällig. Der Zuständigkeits- und Verfassungsstreit zwischen Arbeitsagentur und Kommunen darf nicht auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen werden. Das Modell der Jobcenter hat sich bewährt. Die größere regionale Nähe der Arbeits- und Sozialverwaltung sowie die Leistungsbündelung bei einem Ansprechpartner verbessern eine zielgerichtete Betreuung von Langzeitarbeitslosen.

Die beabsichtigte Ausweitung der Optionskommunen ermöglicht es zudem mehr Kommunen, in Eigenverantwortung ihre Langzeitarbeitslosen zu betreuen. Dies stärkt die kommunale Ebene. Nicht umsonst hat sich die FDP in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende den kommunalen Trägern zu überlassen.

Wichtig ist es jetzt, im Interesse der Betroffenen bürokratische Doppelstrukturen zu verhindern und die Leistungserbringung aus einer Hand zu organisieren. Es bietet sich die Chance, die Zuständigkeiten ein für allemal klar zu regeln. Die SPD kann beweisen, dass sie zu ihrer früheren Position für eine Grundgesetzänderung ohne Vorbedingungen steht und sich nicht dem Verdacht der Blockade aussetzt."

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