Termine
| Datum | Veranstaltung |
| 19.06.2013 | Veranstaltung der Wilhelm-Külz-Stiftung „Der 17. Juni 1953 in Sachsen“ in Leipzig |
| 19.06.2013 | Kreisvorstandssitzung FDP Mittelsachsen in Burgstädt |
| 19.06.2013 | Kreiskongress JuliA Dresden in Dresden |
| 20.06.2013 | Kreisvorstandssitzung FDP Vogtland in Plauen |
| 20.06.2013 | Liberaler Stammtisch OV Kamenz in Kamenz |
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FDP hilft e.V.
Meldung | 13.03.2012
FDP-Fraktion hält an Neuverschuldungsverbot und Generationenfonds in der Verfassung fest
Ausgestaltung der Regelungen vollkommen offen angehen / Debatte aber nicht durch sachfremde Wünsche verzögern oder gefährden
Die FDP-Landtagsfraktion hält weiter in dem Ziel fest, ein Neuverschuldungsverbot und den Generationenfonds für künftige Beamtenpensionen in der Sächsischen Verfassung festzuschreiben. Das teilte der Faktionsvorsitzende, Holger Zastrow, heute auch den Spitzen der Fraktionen von Linke, SPD und Grünen mit, die derzeit zu diesem Thema mit den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP in Verhandlungen stehen. Die angestrebte Verfassungsänderung sei notwendig "angesichts der europäischen Staatsschuldenkrise und des Ziels, solide Staatsfinanzen und politische Gestaltungsspielräume auch für die Zukunft zu sichern", begründete Zastrow.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende unterstrich aber, es sei "wenig hilfreich, die aktuelle Debatte um ein Neuverschuldungsverbot und die Absicherung des Generationenfonds in der Verfassung mit einer Diskussion um weitere Verfassungsänderungen zu verknüpfen". Er warb dafür, sich auf die Punkte Neuverschuldungsverbot und Generationenfonds zu konzentrieren, um "den hier dringend notwendigen, aber sicher nicht einfachen Einigungsprozess nicht durch eine Debatte über sachfremde Verfassungsänderungswünsche einzelner Fraktionen zu verzögern oder zu gefährden". Die FDP-Fraktion sehe bezüglich der Sächsischen Verfassung keinen akuten Modernisierungsbedarf. Zudem hätten die von den Oppositionsfraktionen in die Debatte eingebrachten Wünsche nicht "auch nur annähernd einen so hohen Stellenwert wie die Frage der Neuverschuldung und der Absicherung des Generationenfonds in der Verfassung".
Zastrow betonte schließlich, seine Fraktion gehe vollkommen ergebnisoffen in die Verhandlungen um die Ausgestaltung von Neuverschuldungsverbot und Generationenfonds in der Verfassung: "Anders als gelegentlich behauptet, verschließen wir uns nicht der Idee, Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot, beispielsweise beim Auftreten von Notsituationen, ebenfalls in der Verfassung festzuschreiben". Auch wenn dies aus Sicht der FDP-Fraktion eigentlich nicht notwendig wäre: "Nach der Jahrhundertflut 2002 hat der Sächsische Landtag beispielsweise bewiesen, dass er in fraktionsübergreifendem Konsens zum Wohle des Landes die richtigen Entscheidungen treffen kann."
