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Spenden

Überweisung auf Spendenkonto

FDP Sachsen
Kto.: 5363601
BLZ.: 870 700 24
Deutsche Bank
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Steuerliche Hinweise

Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.


FDP hilft e.V.


Entbürokratisierung

Sachsen vereinfacht Vorschriften

Viel ist in Sachen Entbürokratisierung in den vergangenen Jahren schon probiert worden. Wenig hat funktioniert. Weil aber Bürokratieabbau eine große Rolle im Arbeitsprogramm von CDU und FDP spielt, versuchen wir es diesmal anders: Mit vielen kleinen Schritten, die Bürgern und Unternehmen wieder mehr Freiheiten geben. Wir haben die ersten Gesetze vereinfacht, Vorschriften abgeschafft und zahlreiche Initiativen zur Entbürokratisierung angeschoben. Zum Beispiel:

• In Sachsen gibt es seit diesem Jahr ein tolerantes und sensibles Nichtraucherschutzgesetz, das Ausnahmen in so genannten Ein-Raum-Gaststätten zulässt.

• Das Fällen von Bäumen auf allen bebauten Grundstücken und in Kleingartenanlagen wird erheblich vereinfacht.

• Autofahrer können KfZ-Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel in Sachsen einfach mitnehmen und den Mopedführerschein soll es bereits mit 15 Jahren geben.

• Sachsen bekommt ein modernes Ladenöffnungsgesetz mit vier verkaufsoffenen Sonntagen und einem zusätzlichen Festsonntag zur Stärkung von Stadt- und Ortsteilen.

• Autowaschanlagen und Videotheken dürfen ab kommenden Jahr auch sonntags öffnen.

• Blumenhändler dürfen künftig an mehr Feiertagen, wie z. B. am Buß- und Bettag, Blumen verkaufen.

• Bäcker und Konditoren können ihre Läden an Sonntagen flexibel in den Morgenstunden und nachmittags öffnen.

• Die Prüfung des Freistaates von jährlich über 20.000 Immobilienkaufverträgen zur möglichen Ausübung eines Vorkaufsrechts fällt ersatzlos weg.

• Der unüberschaubare Wirtschaftsförderdschungel für Unternehmen wurde beschnitten und die Antragstellung vereinfacht.



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