Mehr Freiheit und mehr Lebensqualität für Sachsen
Wir wollen Sachsen erneuern und dazu den Freistaat moderner, lebenswerter und freiheitlicher gestalten. Dazu bauen wir konsequent überflüssige Bürokratie und gängelnde staatliche Vorschriften ab. Wir sorgen dafür, dass Bürger und Unternehmen wieder mehr eigenverantwortlich entscheiden können. Klar, dass mehr individuelle Freiheit nicht jedem Besitzstandswahrer und jeder Lobbygruppe gefällt. Deshalb brauchen wir ihre Unterstützung zur Durchsetzung einer freiheitlichen Politik in Sachsen – ob durch Mitgliedschaft, Leserbrief an die örtliche Zeitung, Abgeordnetenschreiben oder die Einladung eines FDP-Vertreters zu einem Gespräch vor Ort.
Baumfällungen werden endlich einfacher
Wer auf seinem bebauten Grundstück oder in seinem Kleingarten einen Baum fällen will, kann das bald bis auf wenige Ausnahmen ohne Genehmigung durch die Kommune tun. CDU und FDP haben sich auf eine entsprechende Änderung des sächsischen Umweltrechts geeinigt. Damit endet die in vielen Kommunen äußerst bürokratische Praxis, dass Grundstückseigentümer und Kleingärtner nicht wirklich Herr über die Gestaltung ihres Besitzes mit Bäumen waren.
Kleingärten werden nun komplett aus dem Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen. Und auf bebauten Grundstücken dürfen die Eigentümer alle Gehölze bis zu einem Stammumfang von einem Meter sowie alle Obstbäume, alle Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume ohne bürokratischen Aufwand fällen.
Mehr Freiheiten für Grundstücksbesitzer und Kleingärtner
„Wir geben allen Grundstücksbesitzern und Kleingärtnern damit wieder mehr Freiheiten, über die Gestaltung ihrer Immobilien zu entscheiden", erklärt Tino Günter, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. „Mit der angestrebten Regelung ist uns ein optimaler Kompromiss zwischen den Interessen der Betroffenen, der Kommunen und des Naturschutzes gelungen."
Bisher waren je nach Kommune bürokratische Antragsverfahren, Begutachtungen und langwierige Genehmigungsverfahren notwendig. Künftig gilt für die wenigen verbleibenden Fälle, in denen noch eine Erlaubnis nötig ist, eine so genannte Genehmigungsfiktion: Die Behörde muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrages entscheiden - tut sie es nicht, gilt der Antrag als genehmigt. Außerdem sind alle Genehmigungsverfahren kostenfrei.
Umsetzung der FDP-Forderung weiterer Schritt zur Entbürokratisierung
„Die Vereinfachung der Fällgenehmigungen ist ein weiterer Schritt der Entbürokratisierung in Sachsen", sagt Günther. „Allen Unkenrufen zum Trotz wird die Zeit nun zeigen, dass das oft beschworene ‚Kettensägenmassaker' selbstverständlich nicht stattfinden wird. Die Grundstücksbesitzer und Kleingärtner wollen doch nicht inmitten kahler Betonplatten leben. Sie werden verantwortungsvoll mit den ihnen zurückgegebenen Freiheiten umgehen."
Mit dem Gesetzentwurf der Koalition wird eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt. Seit 2007 haben sich die Freien Demokraten konsequent gegen die strengen und oftmals überbürokratisierten Vorschriften für Grundstücksbesitzer und Kleingärtner eingesetzt. Nach der Landtagswahl hatte die FDP die jetzt umgesetzten Lockerungen des Umweltrechts im Koalitionsvertrag durchgesetzt.
| Die geplanten Regelungen im Überblick: |
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- für alle Bäume in Kleingärten |
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und auf bebauten Grundstücken - für alle Bäume bis zu einem Umfang von einem Meter - alle Obstbäume, Nadelgehölze, Birken, Pappeln und Baumweiden unabhängig vom Stammumfang - alle abgestorbenen Bäume. |
Weitere Informationen finden Sie auf der Fraktionsseite der Sächsischen FDP zum Thema "Baumschutz": www.fdp-fraktion-sachsen.de/baumschutz.

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